Im September 2020 wurden wir über das Berliner Bezirksamt Mitte informiert, das die Eigentümerin des von uns bewohnten Hauses eine Genehmigung zur Umwandlung in Eigentumswohnung erhalten hat. Damit ist der Weg für eine Veräußerung unseres Wohnraums über kurz oder lang geebnet.
Der Erwerb einer Eigentumswohnung liegt nicht in unserem Interesse – vielmehr haben wir zum Ziel, das Haus in seiner bestehenden Mieter*innenstruktur zu erhalten und im besten Fall als Gemeinschaft zu erwerben.
Nach unseren Recherchen haben sich die Gesellschaftsverhältnisse der bisherigen Eigentümerin, der „UrbanWert Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH“, im Jahre 2018 verändert. Es wurden „still“ ca 95 % der Anteile an einen neuen Gesellschafter veräußert. Dieser neue Gesellschafter wird durch die „Areal Group“ vertreten.
Diese Praxis legt die Vermutung nahe, dass die Anteile der Eigentümersgesellschaft im Rahmen eines sogenannten „Sharedeals“ neu verteilt wurden, wodurch das Vorkaufsrechtder Stadt umgangen werden kann und gleichzeitig die beim Erwerb fällige Erwerbssteuer eingespart wird. Eine Veräußerung der Immobilie ist als Ganzes nicht zwingend notwendig und wird so für die Stadt oder die Bewohner*innen unmöglich gemacht. Der Verkauf einzelner abgeschlossener Wohnungen ist schlichtweg profitabler und entspricht dem Bestreben der Politik, Eigentum für jeden zu schaffen, auch in Mileuschutzgebieten. Trotz der Aussage der durch uns kontaktierte Vertreter der Eigentümergesellschaft, dass weder Absichten zum Verkauf des Hauses noch zur Umwandlung in Eigentumswohnungen bestünden, fanden erstaunlicherweise in der letzten Zeit diverse Hausbesichtigungen mit vielleicht potentiellen Investor*innen statt.
Wir vermuten, das Immobilien in Berlin zu größeren „Portfolio Paketen“ gebündelt werden und dadurch potenziellen Investoren eine Beteiligung an unterschiedlichen Immobilien ermöglicht wird, ohne direkt als Käufer im Verkaufsprozess öffentlich in Erscheinung treten zu müssen. Diese Praxis ermöglicht es finanzstarken Unternehmen und Investoren, hinter einem Firmengeflecht zu agieren und dabei die Belange von Mietern und Bewohner*innen dieser Stadt, das gemietete Haus selbst zu erwerben, zu umgehen.
Ein Erwerb des Hauses mit Hilfe des Senats und als Gemeinschaft ist nun fast unmöglich. Falls es zu einer Umwandlung und zum Verkauf der Wohnungen zu Eigentumswohnungen kommen sollte, werden Verkaufspreise jenseits von den Möglichkeiten der Bewohner*innen zur Verhandlung stehen.